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Weitere Informationen zur Gewährleistung/Garantie - Garantie Bedingungen

Wichtige Beschränkungen und anwendungstechnische Grenzen:

  • Der Kunde/Monteur ist für die Auswahl des Folientyps und dessen Verträglichkeit mit der Verglasung verantwortlich.
  • Alle Folien können auf ESG eingesetzt werden, außer BlackOut und WhiteOut.
  • Scheibengröße: Bei Glas mit Kantenlänge größer als 3,5 m und/oder Fläche größer als 4,65 m², Folien nur auf ESG einsetzen.
  • Glasdicke: Klarglas mit Dicke größer als 9,5 mm, gefärbtes Glas mit Dicke größer als 6 mm, Folien nur auf ESG einsetzen.
  • Einbauhöhe: größer als 2300 m über NN: schriftliche Freigabe von Soldera erforderlich.
  • vor Installation auf VSG schriftliche Freigabe von Soldera erforderlich.
  • Innenseiten von Dach- und Schrägverglasungen: hier ist die Folienmontage strengstens untersagt.
  • Bei Begrenzung der Montagemöglichkeit auf ESG: Bei Isolierglas muss nur die Oberfläche, auf die Folie montiert wird, aus ESG bestehen.

 

Die Gewährleistung/Garantie verfällt, wenn:

  • die Montage-, Verlege- und Pflegearbeiten nicht den, durch Soldera veröffentlichten Montageanleitung, Verlegeanleitung und Pflegeanleitung entsprechen.
  • zwei oder mehrere Folienschichten auf der gleichen Glasoberfläche installiert sind.
  • Autotönungsfolien auf Flachgläsern installiert werden.
  • die zu beschichtenden Gläser aus über 3fach-Konstruktionen bestehen, eine texturierte Oberfläche haben, aus Drahtglas bestehen, oder wenn Isoliergläser VSG beinhalten.
  • Folie auf Glasoberflächen montiert wird, auf denen Farben, Beschriftungen/Logos oder sonstige Aufkleber, bestehende oder tempoäre Dekorationen vorhanden sind, oder Schrägverglasungen von innen beschichtet werden.
  • zu beschichtendes Glas Vorschäden, z. B. Ausmuschelungen, Risse im Kantenbereich oder Löcher aufweist, oder wenn Licht zwischen dem Rahmen und der Verglasung durchscheint.
  • Folien auf andere Untergründe als Glas montiert wird.
  • Glasflächen nur teilflächig beschichtet werden.
  • die Verglasung Teilverschattungen ausgesetzt ist (z.B. durch Gebäudeüberstände, Pfeiler, Bäume und sonstige Gewächse, andere Gebäude/Gebäudeteile).
  • Verglasung nicht rechteckig und Flächen größer als 1,65 m² ist.
  • Schäden durch Naturgewalten verursacht werden (z. B. Unfall, Explosion, Sturm, Feuer, Hagel, Überflutung)
  • Folien an Schrägverglasungen installiert werden deren Winkel unter 25° beträgt.